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   BVerwG, 27.04.1961 - II C 201.60   

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https://dejure.org/1961,1614
BVerwG, 27.04.1961 - II C 201.60 (https://dejure.org/1961,1614)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1961 - II C 201.60 (https://dejure.org/1961,1614)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1961 - II C 201.60 (https://dejure.org/1961,1614)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1961 - II C 201.60
    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, der Entlassung des Klägers stehe § 30 Abs. 2 LBG nicht entgegen, wird durch die - für das Revisionsgericht bindende (§ 137 Abs. 2 VwGO) - Feststellung getragen, daß der Kläger sich während seiner Verwendung im Justizdienst des Beklagten nicht in einer Planstelle befunden habe (vgl. auch BVerwGE 10, 75 [78 ff.]).

    Sie entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Ermächtigung des Dienstherrn zur jederzeitigen Entlassung eines Beamten auf Widerruf grundgesetzmäßig ist und daß ein Dienstherr nicht ermessensfehlerhaft handelt, wenn er einen Widerrufsbeamten trotz seiner des Schutzes und der Fürsorge besonders bedürftigen persönlichen Verhältnisse, wie sie sich aus einer Kriegsbeschädigung ergeben können, entläßt, weil er auf Grund bestimmter Mängel annehmen darf, der Betroffene werde den an Beamte seiner Laufbahngruppe zu stellenden Anforderungen auf die Dauer nicht genügen (BVerwGE 1, 57 [58]; 10, 75 [79]).

  • BVerwG, 18.12.1953 - II C 21.53

    Entlassung eines Lehrers aus dem Lehrberuf (Widerruf des Beamtenverhältnisses) -

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1961 - II C 201.60
    Sie entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß die Ermächtigung des Dienstherrn zur jederzeitigen Entlassung eines Beamten auf Widerruf grundgesetzmäßig ist und daß ein Dienstherr nicht ermessensfehlerhaft handelt, wenn er einen Widerrufsbeamten trotz seiner des Schutzes und der Fürsorge besonders bedürftigen persönlichen Verhältnisse, wie sie sich aus einer Kriegsbeschädigung ergeben können, entläßt, weil er auf Grund bestimmter Mängel annehmen darf, der Betroffene werde den an Beamte seiner Laufbahngruppe zu stellenden Anforderungen auf die Dauer nicht genügen (BVerwGE 1, 57 [58]; 10, 75 [79]).
  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 3.66

    Zur Frage, wer innerhalb der Vertrauensmännerhierarchie vor der Entlassung eines

    Von dieser Vorstellung ist der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Juli 1959 (BVerwGE 9, 69) ausgegangen, als er - ebenfalls im Zusammenhang mit der Anhörungspflicht des § 35 Abs. 2 SchwbG (u.F.) - ausgeführt hat, es lägen in jener Sache keine Feststellungen darüber vor, "daß bei der Dienststelle des Klägers mindestens fünf Schwerbeschädigte beschäftigt gewesen sind und deshalb ein Vertrauensmann bestanden hat (§ 13 Abs. 2 Schwerbeschädigtengesetz)"; vgl. auch das Urteil des II. Senats vom 27. April 1961 - BVerwG II C 201.60 -(VerwRspr. Bd. 14 Nr. 12), in dem von der durch § 35 Abs. 2 SchwbG (u.F.) gebotenen Anhörung des Vertrauensmannes der "Beschäftigungsstelle" gesprochen wird.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1965 - 2 A 95/64

    Schwerbeschädigte Beamte - Entlassung - Beteiligung des Vertrauensmannes

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